Tierseuchenkasse Thüringen

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http://www.thueringertierseuchenkasse.de


Information der Thüringer Tierseuchenkasse zu Beihilfen

Mitte Dezember erhielten alle bei der Tierseuchenkasse erfassten Thüringer Pferdehalter eine Kurzfassung der Beihilfesatzung. Obwohl die dort angebotenen Leistungen schon seit Anfang 2002 Gültigkeit hatten und im Dezemberheft 2001 in der Fachzeitschrift „Pferde in Thüringen“ extra darauf hingewiesen wurde, war die Inanspruchnahme mit nur etwa 10% der geplanten Mittel unbefriedigend.

Beispielsweise wurde von der Möglichkeit, den Tierhalterdrittelanteil bei der Tierkörperbeseitigung von der Tierseuchenkasse auf Antrag zurückzuerhalten, bei im Jahr 2002 Thüringenweit über 400 entsorgten Pferden und Fohlen, in nur 7 Fällen Gebrauch gemacht.


Ähnlich verhält es sich bei den aus Sicht der Tiergesundheit besonders wichtigen diagnostischen Maßnahmen zur zuchthygienischen Prophylaxe und zur Abklärung von Krankheits- und Abortursachen.

Im folgenden werden deshalb die vier Beihilfemöglichkeiten der Thüringer Tierseuchenkasse bei der Tierart Pferd nochmals aufgeführt:

  1. Zuchthygienische Prophylaxe
  2. Bornasche Krankheit
  3. Diagnostische Untersuchungen
  4. Tierkörperbeseitigungsgebühren


Weitere Einzelheiten können im vollständigen Text der gültigen, im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 46/2002 veröffentlichten Satzung nachgelesen werden. Dabei verweisen wir ausdrücklich auch auf die Möglichkeit, sowohl die Satzung, als auch die Antragsformulare über Internet herunterzuladen.

Für weitere Rückfragen stehen Ihnen die zuständigen Veterinärämter oder die Mitarbeiter der Tierseuchenkasse, sicher auch die betreuenden Tierärzte, gerne zur Verfügung.


Dr. Uthe Geschäftsführer


Satzung über Beihilfen der Thüringer Tierseuchenkasse - Pferde


siehe auch


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Quelle: http://www.thueringertierseuchenkasse.de

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