Tierschutzgesetz

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Nachschlagewerk/ Branchenbuch rund ums Pferd

- Recht & Unrecht -


Tierschutzgesetz


Die Quelle für die folgenden >Zitate< ist der Internetauftritt des bmt - Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V.

Tierschutz Pferd

>In Deutschland leben nach Schätzungen ca. eine Million Pferde, die meisten in Boxenhaltung ohne regelmäßigen Weidegang und tägliche Bewegung. Für Haltung und Umgang mit Pferden gibt es keine rechtlich verbindlichen Verordnungen, die vor Gericht eingeklagt werden könnten. Die „Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten“, die im Auftrag der Bundesregierung von einer Sachverständigengruppe erarbeitet wurden, bleiben in der Praxis unverbindliche Regelwerke.<

Ständerhaltung von Pferden

In Thüringen wurde inzwischen die Ständerhaltung (Anbindehaltung) von Pferden per Erlass verboten.

Was Reiter und Pferdebesitzer tun können

  • Zollen Sie Ihrem Pferd den Respekt, den es verdient und ermöglichen ihm bis ins hohe Alter ein artgerechtes Leben.<

Wer sich mit dem Gedanken trägt, ein Pferd anzuschaffen, sollte:

  • >über ausreichend Fachkenntnis verfügen, um sein Tier artgerecht zu halten und zu behandeln
  • sich bewusst machen, dass eine Pferdehaltung mit hohen jährlichen Fixkosten und unkalkulierbaren Zusatzausgaben verbunden ist
  • sich kritisch fragen, ob er die Versorgung des Tieres tatsächlich bis ins hohe Alter sicherstellen kann
  • sich überlegen, ob eine Reitbeteiligung nicht eine bessere und vor allem pferdegerechtere Lösung wäre.

Jeder Pferdebesitzer hat die moralische Pflicht und ethische Verantwortung, seinen Kameraden bis ins hohe Alter liebevoll zu versorgen.<


Weiere Hinweise des bmt - Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. zum Thema Pferd findet Ihr unter

http://www.bmt-tierschutz.de/index.php?Seite=23 (Quelle)

Aufgaben des Perdearztes

Die Aufgaben eines Pferdearztes wurden von der Landestierärtzekammer Thüringens wie folgt festgelegt:

Pferdeschutzhof, Reit- und Begegnungsstätte Saara e.V.

siehe auch

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