Pferdewirt/in - Trabrennfahren

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Nachschlagewerk/ Branchenbuch rund ums Pferd

- Pferdeberufe -


Berufsbild

In der Spezialrichtung Trabrennfahren trainieren Pferdewirte und Pferdewirtinnen die Pferde und fahren Rennen. Sie bilden Pferde zu leistungsfähigen Trabern aus, die auch für die Verwendung in der Landespferdezucht geeignet sind.

Sie bereiten Trabrennpferde hinsichtlich Renntaktik vor. Es kommt auf Schnelligkeit, Kondition, Ausdauer und Trabsicherheit an. Dazu werden die Pferde nicht nur vor dem Trainingswagen gefahren, sondern auch in bestimmten Fällen im Trab geritten. Das Ausbilden und Trainieren der Pferde erfolgt unter Anleitung und Anweisung der Trainer.

Für die Teilnahme an öffentlichen Rennen brauchen die Pferdewirte und Pferdewirtinnen entsprechende Lizenzen. Die Fahrerlizenz kann nach bestandener Abschlussprüfung als Pferdewirt/in im Schwerpunkt Trabrennfahren beantragt werden.

Nach dem Rennen sorgen sie dafür, dass die Pferde trocken gerieben und geputzt werden. Sie können zusätzlich, je nach Stall, für Stall- und Weidepflege, für die Fütterung und für die Geschirr- und Materialpflege zuständig sein.

Wichtig sind Kenntnisse über Hufpflege und Hufbeschlag sowie auch über Hilfsmittel zur Erhöhung der Trabsicherheit und deren Anwendung.

Sie arbeiten in großen Rennställen, aber auch in großen Gestüten bzw. größeren landwirtschaftlichen Betrieben mit dem Betriebszweig Pferdezucht und -haltung, denn Pflege und Versorgung der Pferde stehen bei allen Pferdewirten/Pferdewirtinnen an oberster Stelle, egal, ob die Ausbildung im Schwerpunkt Trabrennfahren oder in einem der anderen Schwerpunkte Reiten, Rennreiten oder Pferdezucht und -haltung erfolgte.

Voraussetzung

Die Voraussetzungen für die Tätigkeit eines Pferdewirtes bzw. einer Pferdewirtin mit dem Schwerpunkt Trabrennfahren ist zwar nicht generell geregelt, aber die Teilnahme am Trabrenngeschehen ist gemäß § 19 Trabrennordnung (TRO) nur mit Fahrausweis und/oder Trainerausweis möglich, ausgestellt durch den Hauptverband für Traber-Zucht und -Rennen e.V. Fahrausweise berechtigen zur Teilnahme an Rennen, Trainerausweise zum Trainieren von Pferden gegen Entgelt.

Ein Fahrausweis für die aktive Teilnahme als Berufsfahrer/in an Rennen kann nach den Bestimmungen der Trabrennordnung (§§ 20 ff.) nicht an Berufsfremde erteilt werden. In der Regel wird daher der erfolgreiche Abschluss einer Berufsausbildung als Pferdewirt/in mit dem Schwerpunkt Trabrennfahren gefordert.

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