Interessante Urteile
Aus Reiterforum-Thueringen
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Hier stellen wir Euch einige Urteile vor, die für jeden Pferdehalter wissenswert sind.
Rechtsfragen zum Pferdetransport
Eine Zusammenfassung der wesentlichen rechtlichen Voraussetzungen und Bedingungen zum Pferdetransport mit den Inhalten
- Equidenpass - Pferdepass
- Tiertransport und EG-Verordnung Nr. 1/2005
- Zulässige Anhängelast des Fahrzeugs
- Haftung bei Hängerverleih
- Welcher Führerschein ist erforderlich?
- Sonntagsfahrverbot für schwere Geländewagen
kann zu rein privaten Zwecken unter dem LINK[1] herunter geladen werden
--Hajo Seifert 14:56, 1. Jan. 2010 (UTC)
Kein Pfandrecht am Pensionspferd
(jlp)Bei einem Pensionsvertrag ist davon auszugehen, dass solche Verwahrungsverträge gegen Entgelt erfolgen und dass im Vordergrund die Gewährung des Raumes (z.B. Pferdebox) sowie die Übernahme der Obhut für das Pferd liegen. Das Füttern und die Pflege des überlassenen Tieres sind dabei Teil des Verwahrungsvertrages. Bezahlt der Pferdeeinsteller seine vertraglich vereinbarte Vergütung nicht und will er sein Pferd aus dieser Pferdepension nicht, so muß der Pferdepensionsinhaber diese Wegnahme dulden. Wegen seiner Vergütungsansprüche steht ihm ein gesetzliches Pfandrecht nicht zu. Laut dem Oberlandesgericht Brandenburg Az. 13 U 138/05, ist er nicht berechtigt, das Pferd nur gegen Bezahlung der Vergütung herauszugeben.
Quelle: Pferde in Sachsen und Thüringen 03/2007
Tierarzt hat Schadensersatzanspruch
(jlp)Ein lahmendes Pferd wurde einem Tierarzt zur klinischen und röntgenologischen Untersuchung vorgestellt. Dazu hatte der Tierarzt das Pferd in den Röntgenraum verbringen lassen, dort sediert und zusätzlich eine Nasenbremse aufgesetzt. Bevor es zur Anfertigung der Aufnahme kam, schlug das Pferd in Richtung Röntgengerät aus und zertrümmerte dieses teilweise. Der Tierarzt verlangte nun von dem Pferdehalter Schadensersatz. Nach Einholung eines Sachverständigengutachtens sprach das Amtsgericht Rotenburg/Wümme Az. 5 C 929/01, ihm auch die Entschädigung zu. Zum einen hatte der Tierarzt bei der Pferdebehandlung alles richtig gemacht. Zum anderen hat sich hier die typische Tiergefahrverwirklicht, wobei auch der Tierarzt in diesen gesetzlichen Schutzbereich fällt. Damit wurde der Pferdehalter zur Zahlung der Reparaturkosten verurteilt.
Quelle: Pferde in Sachsen und Thüringen 03/2007
Rote Schleife für Schläger
Bei einem Ausritt ist ein Pferd, das zum Auskeilen neigt, mit einer roten Schleife am Schweif zu kennzeichnen. Außerdem muss der Reiter am Schluss der Gruppe reiten. Den über die konkrete Gefährlichkeit des Tiers nicht informierten Verletzten trifft kein Mitverschulden, wenn er wegen plötzlicher und nicht durch einen Warnruf angekündigten Verzögerung aus der Gangart Trab einen kurzen Moment zu dicht aufreitet und das Pferd in diesem Moment nach hinten auskeilt. Er hat einen vollen Anspruch auf Schadenausgleich gegen den Halter des auskeilenden Pferdes. Oberlandesgericht Koblenz, Az.: 5 U 319/04
--Hajo Seifert 11:17, 12. Dez. 2007 (CET)
Reitlehrer haftet auch bei Fehler des Schülers
Bei einem Reitunfall haftet grundsätzlich der Veranstalter des Reitunterrichts. Das geht aus einem Urteil des OLG Koblenz hervor. Nur wenn der Veranstalter nachweisen kann, dass er alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen hat, um Unfälle zu vermeiden, greift die Haftung nicht.
Das OLG befand, eine vom Pferd gestürzte und anschließend gegen den Reitstallbesitzer klagende Reitschülerin müsse kein Verschulden des Veranstalters nachweisen. Umgekehrt muss der Veranstalter beweisen, dass er die erforderlichen Schutzvorkehrungen gegen Reitunfälle getroffen habe. Zwar dürften diese Anforderungen nicht überzogen werden, da Reitunfälle nie ganz auszuschließen seien. Trotzdem müsse das Gericht dieser Frage nachgehen. Denn den Veranstalter treffe grundsätzlich eine Gefährdungshaftung. (OLG Koblenz AZ 5 U 1708/05)
--Hajo Seifert 11:25, 12. Dez. 2007 (CET)
Von mehreren Pferden verursachter Unfall
Blockieren die von einer Koppel entwichenen Pferde verschiedener Tierhalter die Fahrbahn und kommt es zu einem Unfall, so spielt es für die Tierhalterhaftung keine Rolle, mit welchem der Tiere ein herannahendes Fahrzeug kollidiert ist. Die Pferde bilden in diesem Fall ein einheitliches Hindernis, wobei von jedem Pferd die gleiche Gefahr ausgeht. Die betreffenden Tierhalter haften daher als Gesamtschuldner, auch wenn nicht feststeht, welches der Tiere den bei dem Unfall getöteten Motorradfahrer zu Sturz gebracht hat.
OLG Saarbrücken vom 17.01.2006, 4 U 615/04-55/05
--Hajo Seifert 11:29, 12. Dez. 2007 (CET)
Gesetz aus DDR-Zeiten
Das Land Sachsen-Anhalt hat im Jahr 1997 ein Gesetz aus DDR-Zeiten wieder in Kraft gesetzt! Und das wörtlich! Die "Anordnung über die Touristik mit Reit- und Zugtieren" regelt gewisse Mindestvoraussetzungen in einem Reitbetrieb.
Wer nun meint, das dieses Gesetz nur in Sachsen Anhalt Gültigkeit hat, könnte im Fall eines Schadenersatzprozesses sehr verwundert sein, wenn ihm plötzlich Honeckers Verordnung aus der DDR "auf die Füße fällt"!
Bei der Beurteilung durch ein Gericht, was im Reitsport unter der "verkehrsüblichen Sorgfaltspflicht" zu verstehen ist, werden sich Richter und Gutacher nämlich in erster Linie an bestehenden Gesetzen, der Rechtssprechung, den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften etc. orientieren.
So ist es durchaus möglich, dass bei einem Schadensfall z.B. in München, auch Mindestanforderungen an die Sicherheit und die Sorgfaltspflicht in einem Reitbetrieb wirken, die zu DDR-Zeiten Gültigkeit hatten, und die in Sachsen Anhalt wieder in Kraft gesetzt wurden!
--Hajo Seifert 15:44, 12. Dez. 2007 (CET)
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