Hufbeschlaggesetz

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- Recht & Unrecht -


Einstweilige Verfügung stoppt Reform des Hufbeschlaggesetzes

Das Bundesverfassungsgericht hat am 05.12.2006 das Inkraftreten wichtiger Teile des reformierten Hufbeschlaggesetzes mit einer einstweiligen Anordnung verhindert.

Die Einbeziehung von „Personen die Verrichtungen an Hufen zum Zwecke des Schutzes, der Gesunderhaltung, der Korrektur oder der Behandlung vornehmen, ohne dabei einen Eisenbeschlag anzubringen, sowie Personen und Einrichtungen, die zu solchen Verrichtungen ausbilden“ wurde rückgängig gemacht. Diese Anordnung gilt vorerst für sechs Monate.

Damit ist eine Ausbildung zum Huftechniker / -pfleger und deren Arbeit wieder zulässig. Davon betroffen ist die Huforthopädie.

http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl106s0900.pdf


Hufbeschlaggesetz ist verfassungswidrig


Endgültig gestoppt hat das Bundesverfassungsgericht mit einem Urteil die Anwendung des Hufbeschlaggesetzes auf Hufpfleger, Huftechniker und ihre Schulen /AZ I BvR 21.86/06). Damit hat es nach Auffassung des Rechtsvertreters der Kläger, Prof. Friedhelm Hufenvon der Universität Mainz, die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Berufswahl ganz entschieden gestärkt. Lobbyisten der Hufschmiede zu verbieten. Dabei handelt sich um zwei neue Berufe, die sich auf die Bearbeitung nicht beschlagener Hufe bzw. auf die Verwendung moderner Materialien wie Kunststoff oder Klebetechniken am Huf spezialisieren.


weitere Informationen zum Urteil gibt es auf

Zitiert aus Pferde in Sachsen und Thüringen 12/2007


Nur Teile des Hufbeschlaggesetzes sind verfassungswidrig

Ein großer Schritt wurde mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes erreicht, nämlich die Aufrechterhaltung der Berufsfreiheit für alle 'Barhufberufe'.

Aber leider bedeutet dies nicht, dass das gesamte Hufbeschlagsgesetz verfassungswidrig ist! Die für den Reiter und Pferdehalter wesentlichen Teile dieses Gesetzes waren gar nicht Gegenstand der Klage bzw. dieser Entscheidung! Nach wie´vor ist es dem Pferdehalter verboten, Verrichtungen am Huf vorzunehmen, die über das Maß der täglichen Pflege hinausgehen. Also zum Beispiel das Rundraspeln eines Hufes, Nachziehen lockerer Nägel etc.!

Bleibt nur zu hoffen, dass die Verbände nun bei den notwendigen Nachverhandlungen zu diesem Gesetz auch entsprechende Regelungen für den Pferdehalter und Reiter erreichen können.

--Hajo Seifert 01:32, 9. Dez. 2007 (CET)


siehe auch


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